- Die Fakultät Umweltwissenschaften, Fachrichtung Forstwissenschaften der TU Dresden in Tharandt, die Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, die Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie der Georg-August-Universität Göttingen und die Studienfakultät für Forstwissenschaft und Ressourcenmanagement der Technischen Universität München schließen sich zum Forstlichen Fakultätentag zusammen.
- Aufgaben des Fakultätentages sind:
- gegenseitige Information
- Koordination gemeinsamer Veranstaltungen und anderer Aktivitäten
- Beratung zu Fragen des Studiums und der weiterführenden Ausbildung
- Zusammenarbeit mit relevanten Organisationen, insbesondere dem Allgemeinen Fakultätentag (AFT), der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie dem Deutschen Hochschulverband (DHV)
- Jede Fakultät hat im Fakultätentag zwei Stimmen, die sie auf zwei Vertreter(innen) verteilen oder auf eine(n) konzentrieren kann.
Weitere Mitglieder der Fakultäten können in beratender Eigenschaft am Fakultätentag teilnehmen. Für Beschlüsse ist die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden erforderlich. Die Beschlüsse des Fakultätentages stellen, soweit die Fakultäten (z.B. bei gemeinsamen Verlautbarungen) im Einzelnen nicht anders bestimmen, Empfehlungen für die Fakultäten dar. Beabsichtigt eine Fakultät von einem Beschluss des Fakultätentages abzuweichen, so hat sie dieses spätestens zwei Monate nach dem Beschluss mit Begründung dem (der) Vorsitzenden mitzuteilen.
- Den Vorsitz des Fakultätentages führt jeweils für drei Jahre, beginnend am 1. April, eine Fakultät in der in Ziff. (1) genannten Reihenfolge. Abweichungen sind durch einstimmigen Beschluss möglich. Die vorsitzende Fakultät ernennt den (die) Vorsitzende(n) und dessen Stellvertreter(in).
- Der (die) Vorsitzende beruft nach Bedarf mindestens einmal in jedem Kalenderjahr einen ordentlichen Fakultätentag ein. Die Einladung mit der Tagesordnung ist den Fakultäten mindestens vier Wochen vor der Tagung zuzustellen. Auf Verlangen einer Fakultät hat der (die) Vorsitzende einen außerordentlichen Fakultätentag einzuberufen. Die Einladungen hierzu sind unter Angabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher zuzustellen.
- Diese Satzung tritt in Kraft, sobald sie durch die Fakultätsräte der unter Ziff. (1) genannten Fakultäten (bzw. Studienfakultäten) beschlossen ist. Sie löst dann die bisherige Satzung vom 03. Dezember 1999 ab.
Beschlossen in Tharandt am 21. März 2013
Für die Fachrichtung Forstwissenschaften der TU Dresden in Tharandt der Studiendekan Prof. Dr. Norbert Weber
Für die Forstwissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg der Prodekan Prof. Dr. Jürgen Bauhus
Für die Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie der Georg-August-Universität Göttingen der Studiendekan Prof. Dr. Achim Dohrenbusch
Für die Studienfakultät für Forstwissenschaft und Ressourcenmanagement der TU München der Studiendekan Prof. Dr. Michael Weber