Satzung
des Forstlichen Fakultätentages in der Bundesrepublik Deutschland
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Die Fachrichtung Forstwissenschaften der TU Dresden in Tharandt, die Forstwissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, die Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie der Georg-August-Universität Göttingen und die Studienfakultät für Forstwissenschaft und Ressourcenmanagement der Technischen Universität München schließen sich zum Forstlichen Fakultätentag zusammen.
Aufgaben des Fakultätentages sind
- gegenseitige Information
- Koordination gemeinsamer Veranstaltungen und anderer Aktivitäten
- Beratung zu Fragen des Studiums und der weiterführenden Ausbildung
- Zusammenarbeit mit der Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz
Jede Fakultät hat im Fakultätentag zwei Stimmen, die sie auf zwei Vertreter(innen) verteilen oder auf eine(n) häufeln kann. Weitere Mitglieder der Fakultäten können in beratender Eigenschaft am Fakultätentag teilnehmen.
Den Vorsitz des Fakultätentages führt jeweils für drei Jahre, beginnend am 1. April, eine Fakultät in der in Ziff. I genannten Reihenfolge. Abweichungen sind durch einstimmigen Beschluss möglich. Die vorsitzende Fakultät ernennt den (die) Vorsitzende(n) und dessen Stellvertreter(in).
Der (die) Vorsitzende beruft nach Bedarf mindestens einmal in jedem Kalenderjahr eine ordentlichen Fakultätentag ein. Die Einladung mit der Tagesordnung ist den Fakultäten mindestens vier Wochen vor der Tagung zuzustellen.
Auf Verlangen einer Fakultät hat der (die) Vorsitzende einen außerordentlichen Fakultätentag einzuberufen. Die Einladungen hierzu sind unter Angabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher zuzustellen.
Die Beschlüsse des Fakulätentages stellen, soweit die Fakultäten (z. B. bei gemeinsamen Verlautbarungen) im einzelnen nicht anders bestimmen, Empfehlungen für die Fakultäten dar. Beabsichtigt eine Fakultät, von einem Beschluß des Fakultätentages abzuweichen, so hat sie dieses spätestens zwei Monate nach dem Beschluß mit Begründung dem (der) Vorsitzenden mitzuteilen.
Diese Satzung tritt in Kraft, sobald sie durch die Fakultätsräte der unter I genannten Fakultäten beschlossen ist. Sie löst dann die bisherige Satzung vom 25. Oktober 1990 ab.
Beschlossen in Göttingen am 3. Dezember 1999
- Für die Fachrichtung Forstwissenschaften der TU Dresden in Tharandt
der Prodekan Prof. Dr. Peter A. Schmidt - Für die Forstwissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
der Dekan Prof. Dr. Michel Becker - Für die Fakultät für Forstwissenshaften und Waldökologie der Georg-August-Universität Göttingen
die Dekanin Prof. Dr. Andrea Polle - Für die Studienfakultät für Forstwissenschaft und Ressourcenmanagement der Technischen Universität München
der Dekan Prof. Dr. Reinhard Schopf
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